Posted On 12. Mai 2013 By In Einsätze von Piker With 18204 Views

Kein Praktikum ohne anständigen Vertrag!

Ausbildungsordnung der Praktikanten

 § 1 Allgemeines

(1) Der Praktikant (Synonyme: Bimbo, Jupp, Lakai, Büttel o. ä.) ist willens- und anspruchslos. Er hat seine Bedürfnisse denen seines Tutors bedingungslos unterzuordnen. (2) Der Tutor ist HERR, MEISTER und GEBIETER des Praktikanten.
(3) Dem Praktikanten vorgesetzt ist ausnahmslos jeder, der nicht selbst Praktikant ist.

§2 Begrüßung

(1) Der Praktikant begrüßt seinen Tutor deutlich vernehmbar, jedoch so verhalten, dass dessen Gedanken nicht gestört werden. Hierbei vollführt der Praktikant eine Verbeugung, die bei Stirn- und Bodenabstand von exakt 5 cm endet.
(2) Eine tiefere Verbeugung als in Abs. 1 muss als Einschmeichelei, eine weniger tiefe Verbeugung als Aufsässigkeit verstanden werden.

§3 Anrede

(1) Ein Praktikant in der ersten und zweiten Woche wird in der dritten Person Singular als Neutrum angesprochen (z.B. Es lecke den Staub von meinen Schuhen). Ab der dritten Praktikumswoche erfolgt die Anrede als Maskulinum (z.B. Er lecke den Staub von meinen Schuhen).
(2) Ein vom Tutor verliehener Name (z.B. Dreckshaufen, Hund, Vollidiot) ist keine Beleidigung, sondern die Charakterisierung des Reifegrades, in dem sich der Praktikant momentan befindet.

§4 Disziplin

(1) Der Tutor gilt dem Praktikanten alles, der Praktikant gilt dem Tutor nichts.
(2) Ein Fingerschnippen oder Händeklatschen des Tutors genügt, um den Praktikanten heraneilen zu lassen, dessen Verfügbarkeit durch Verbeugen gem. §2 Ausbildungsordnung bekundet wird. Der Praktikant nimmt begierig jeden Ton von den Lippen des Tutors auf und lernt ihn auswendig.
(3) Anordnungen werden unverzüglich und in großer Dankbarkeit ausgeführt.

§5 Fehlverhalten

(1) Fehler geschehen nur durch Unzulänglichkeiten des Praktikanten.
(2) Die Behebung eines Fehlers findet nur in der großzügig bemessenen Freizeit durch den Praktikanten statt.
(3) Ein Fehler ist sofort dem Tutor mitzuteilen und eine Bestrafung zu erbitten.

§6 Bestrafung

(1) Die Bestrafung erfolgt durch Hiebe mit einer Weidenrute auf die entblößten Fußsohlen. Die Bestrafung ist laut- und regungslos durch den Praktikanten hinzunehmen. Abschließend hat sich der Praktikant bei seinem Tutor für die erfolgte Bestrafung gem. §2 Ausbildungsverordnung zu bedanken.
(2) Frisch geschälte Weidenruten sind alltäglich vom Praktikanten in seiner Freizeit zu besorgen und in ausreichender Menge bereit zu halten. An der Dicke der für sich gewählten Weidenruten ersieht der Tutor den Erkenntnisgrad des Praktikanten.

§7 Vergütung

(1) Die Praktikantenvergütung ist ausreichend bemessen und lediglich dazu bestimmt, es dem Praktikanten zu ermöglichen, seinem Tutor und dessen Dienstgruppe kleine Geschenke zu machen (z. B. Torte, Frühstück, nächtliche BigMacs, Haribo in 1kg Gebinden).
(2) Sollte der Praktikant von seiner Vergütung Beträge, beispielsweise für seinen Lebensunterhalt, abzweigen, erwiese er sich als unfähig mit den ihm anvertrauten Geldmitteln umzugehen.

§8 Verhalten während der Freizeit

(1) Der Praktikant verhält sich während der Freizeit so, dass es zur Ehre des Tutors gereicht.
(2) Der Tutor wird stets lohend und in voller Hochachtung erwähnt.
(3) Allabendlich betet der Praktikant vor dem Zubettgehen mindestens 30 Minuten für Glück, Ehre, Reichtum, Gesundheit und ein langes Leben des Tutors, dessen Familie, Freunde und der gesamten Dienstgruppe.

§9 Abschlussprüfung

Zum Abschluss seiner Ausbildung muss der Praktikant diese Ausbildungsordnung ohne Hilfsmittel Wort für Wort wiedergeben können. Andernfalls hat er seine Ausbildungsziele nicht erreicht.

§10 Nicht erreichen des Ausbildungsziels

Bei Nichterreichen des Ausbildungsziels gem. §9 Ausbildungsverordnung bittet der Praktikant um seine Entlassung und schweigt fortan über seinen Tutor, um dessen Ehre nicht mit dem eigenen Versagen zu beflecken.

§10 Gültigkeit

Diese Ausbildungsverordnung ist dem Praktikanten am ersten Tag seines Praktikums unmittelbar nach Betreten der Praktikumsdienststelle gegen Quittung auszuhändigen und erlangt damit sofortige Gültigkeit.

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Empfangsbestätigung

Hiermit bestätigt es den Empfang und die Kenntnisnahme dieser Ausbildungsordnung.

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…. Na dann mal ein schönes Praktikum…!

Ich bin Polizeibeamter in einem schönen Bundesland hier in Deutschland und habe mein Studium bei der Polizei wenigen Jahren erfolgreich abgeschlossen. Seitdem bin ich im Wach-und Wechseldienst (auch bekannt als Streifendienst) für die teilweise kuriosen Anliegen der Mitbürger da :) Vielleicht noch kurz zu der Entstehung meines "seltsamen" Nicknames: Bei dem Ausfüllen eines Formulars im Dienst ist mir ein folgeschwerer Rechtschreibfehler unterlaufen. Anstatt im Mängelzettel den defekten "Peiker" (unser Mikrofon im Streifenwagen sozusagen), hatte ich "Piker" geschrieben. Nachdem dieser Zettel von ein paar Kollegen entdeckt worden war, hatte sich der Fehler innerhalb kürzester Zeit wie ein Lauffeuer in der ganzen Wache verbreitet. Seitdem werde ich von vielen Kollegen nur noch mit meinem neuen Namen - "Piker" - angesprochen.